Grundsteuerreform 2025 – Wichtige Informationen für die Bürger von Ummerstadt
Ab dem 01.01.2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Hier sind die wichtigsten Punkte in gekürzter Fassung:
- Neuer Grundsteuerbescheid: Alte Bescheide sind ab dem 31.12.2024 nicht mehr gültig. Jeder Grundstückseigentümer erhält 2025 einen neuen Bescheid.
- Hebesätze: Die Hebesätze werden aufgrund neuer Grundsteuerwerte möglicherweise angepasst, jedoch gelten vorerst die bisherigen Sätze.
- Zahlungstermine: Der Fälligkeitstermin für die erste Rate im Jahr 2025 wird nicht wie gewohnt am 15.02. sein. Das genaue Datum erfahren Sie mit dem neuen Bescheid.
- Daueraufträge anpassen: Eigentümer müssen bestehende Daueraufträge löschen oder anpassen.
- Bescheide vom Finanzamt: Es gibt zwei Bescheide:
- Grundsteuerwertbescheid: Bestimmt den Wert des Grundstücks.
- Grundsteuermessbescheid: Legt den Grundsteuermessbetrag fest (Berechnung: Grundsteuerwert x Steuermesszahl).
- Gemeindliche Berechnung: Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz.
- Eignung von Grundsteuer für Pachtflächen: Ab 2025 sind auch Eigentümer verpachteter land- und forstwirtschaftlicher Flächen steuerpflichtig.
- Teilung der Grundsteuer: Bei mehreren Eigentümern wird der Grundsteuerbetrag als Gesamtschuldnerschaft festgelegt und muss gemeinschaftlich bezahlt werden.
- Einspruchsmöglichkeiten: Einsprüche gegen die Bescheide müssen umgehend eingelegt werden. Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde sind in der Regel unbegründet, da diese die Daten vom Finanzamt übernimmt.
Aktuelle Hebesätze in Ummerstadt:
- Grundsteuer A (land-und forstwirtschaftl. Betriebe): 301 v. H.
- Grundsteuer B (Grundstücke): 405 v. H.
- Gewerbesteuer: 395 v. H.
Hinweis: Dieser Text fasst die wichtigsten Informationen zusammen, übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Gemeindeverwaltung.
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